Willkommen beim Berufsverband der Apothekerinnen und Apotheker des Kantons Zürich Das Bundesgericht hat heute in Lausanne in einer öffentlichen Verhandlung die vom Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) gemeinsam mit sechs weiteren Parteien eingereichte Beschwerde gegen die Medikamentenabgabe-Initiative denkbar knapp mit 2:3 Richterstimmen abgelehnt. Für den AVKZ ist dies enttäuschend. Er fordert nun mit Blick auf die Folgen für den gesamten Berufsstand eine angemessene Übergangsfrist und im Sinne der Wahlfreiheit für die Apotheker eine Erweiterung ihrer Kompetenzen als Grundversorger. Über 30 Apotheken mit Defibrillator ausgerüstet Gesundheitsmagazin Check-Up mit Dr. pharm. Lorenz Schmid Apothekerverband lanciert Stillzonen Medikamente und Beratung rund um die Uhr Apotheken des Kantons Zürich erweitern Notfalldienst Mit der Vereinheitlichung von Notfallnummer und Hinweistafeln verbessern die Zürcher Apotheken die Beratung und den Bezug von Medikamenten in Notfällen. Über die Notfallnummer 0900 55 35 55 (Fr. 1.50/Min für Anrufe ab Festnetz) sind rund um die Uhr Beratung und Notfallmedikamente im gesamten Kantonsgebiet erhältlich, die bei Bedarf sofort mittels Pharmataxi zugestellt werden. Das Netz der Zürcher Notdienstapotheken, die 365 Tage im Jahr geöffnet sind, zählt mittlerweile elf Apotheken; Apotheken in den Städten Zürich und Winterthur sowie auf dem Land. Detaillierte Informationen finden sich in folgender Medien-mitteilung: ![]() ![]() ![]() Neues Publikationsorgan "Pulsmesser" Informationen und Hintergründe zu den Zürcher Apotheken Der AVKZ hat ein neues Publikations-organ - den "Pulsmesser". Der "Puls-messer" informiert die Zürcher Bevöl-kerung in regelmässigen Abständen über die Entwicklung der Zürcher Apotheker-schaft. 45'000 Kunden setzen täglich auf die Dienstleistungen der 223 Apotheken. Hauptthema der 2. Ausgabe ist das Projekt netCare, das gemeinsam mit Partnern lanciert worden ist.
![]() Mit der „Medikamentenkarte plus“ und der dazugehörigen begleiten-den Beratung optimieren die Apotheken des Kantons Zürich ihre Dienstleistungen für Menschen ab 60 Jahren. Ziel sind die Erhöhung der Einnahmequalität und die Verminderung von unerwünschten Wirkungen. Wissenschaftlich begleitet wird die neue Dienstleistung vom Zentrum für Gerontologie der Univer-sität Zürich. Staatsrechtsbeschwerde denkbar knapp abgelehnt Enttäuschender Entscheid des Bundesgerichts zur Beschwerde gegen die Medikamenten-Initiative "Medikamentenkarte plus" gegen Einnahmeprobleme und unerwünschte Wirkungen Neue Dienstleistungen für Menschen ab 60 Aktuell: Aktuell: Das Gesundheitszentrum Apotheke ist aus dem modernen Gesundheitswesen des Kantons Zürich nicht mehr wegzudenken. Apothekerinnen und Apotheker sorgen für eine sichere, kosten-günstige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und stehen der Bevölkerung als Fachpersonen für alle Gesundheits-fragen rund um die Uhr zur Verfügung. Als Berufsverband sorgen wir für Voraussetzungen, die es der Apothekerin und dem Apotheker ermöglichen, ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten als Medizinalpersonen zum Wohle des Patienten und der Allgemeinheit einzusetzen. netCare – neue Dienstleistung der Zürcher Apotheken ab 2. April 2012 Am 2. April startet in 30 Apotheken des Kantons Zürich das integrierte Versorgungsmodell netCare. Es bietet Soforthilfe bei 14 häufigen Leiden wie Rückenschmerzen, Harnwegsinfekt, Heuschnupfen und anderen. Bei Bedarf wird für die Behandlung ein Arzt zugeschaltet. netCare ist ein gemeinsames Projekt des nationalen Dachverbands der Apothekerinnen und Apotheker, pharmaSuisse, des Schweizer Kranken- und Unfallversicherers Helsana sowie des Schweizerischen Zentrums für Telemedizin Medgate und wird vom Apothekerverband des Kantons Zürich unterstützt. ![]() ![]()
Donnerstag, 24. Mai 2012 Restaurant Uto Kulm, Uetliberg Zürich nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar: S10
Programm: 16.45 Uhr Frühlingsversammlung mit Impulsreferat 19.00 Uhr Apéro mit Gästen 19.45 Uhr Nachtessen mit Gästen Das Rezept – Garant für höchste Qualität beim Medikamentenbezug Am 1. Mai 2012 wird in den Städten Zürich und Winterthur das Medikamenten-Verkaufsverbot für Ärzte aufgehoben. Damit haben Zürcherinnen und Zürcher die Wahl, wo sie ihre Medikamente beziehen wollen, ob in der Apotheke oder beim Arzt, sofern dieser über die nötige Bewilligung verfügt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Apothekerinnen und Apo- theker mit fünfjährigem Hochschulstudium und stetiger Fort- bildung DIE Fachleute für Medikamente sind. Zudem genügt ein Blick: Die Apotheken führen mit Abstand das grösste Sortiment. Die 220 Apotheken des Kantons Zürich sind an guter Lage jeder- zeit schnell erreichbar – ohne Voranmeldung und rund um die Uhr. Ausserhalb der Ladenöffnungszeiten hilft die Beratungs- und Notfallnummer 0900 55 35 55 (Fr. 1.50 / Min. ab Festnetz) und liefert auf Wunsch die Medikamente direkt nach Hause. Der Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) empfiehlt deshalb, vom gesetzlich verankerten Recht und der Wahlfreiheit Gebrauch zu machen, beim Arzt ein Rezept zu verlangen und die Medikamente in der Apotheke zu beziehen. Die Stiftung SPO Patientenschschutz empfiehlt dazu in ihrem Merkblatt zu den Rechten beim Bezug von Medikamenten: „…keine direkten Medikamentenabgaben durch Ihren Arzt zu akzeptieren, sondern ein Rezept zu verlangen.“ ![]() Frühlingsversammlung AVKZ |