AVKZ Apothekerverband des Kantons Zürich
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  • Willkommen beim Berufsverband der Apothekerinnen und Apotheker des Kantons Zürich

    Das Gesundheitszentrum Apotheke ist aus dem modernen Gesundheitswesen des Kantons Zürich nicht mehr wegzudenken. Apothekerinnen und Apotheker sorgen für eine sichere, kosten-günstige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und stehen der Bevölkerung als Fachpersonen für alle Gesundheitsfragen rund um die Uhr zur Verfügung.


    Als Berufsverband sorgen wir für Voraussetzungen, die es der Apothekerin und dem Apotheker ermöglichen, ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten als Medizinalpersonen zum Wohle

    des Patienten und der Allgemeinheit einzusetzen.

     

    Das Bundesgericht hat heute in Lausanne in einer öffentlichen Verhandlung die vom Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) gemeinsam mit sechs weiteren Parteien eingereichte Beschwerde gegen die Medikamentenabgabe-Initiative denkbar knapp mit 2:3 Richterstimmen abgelehnt. Für den AVKZ ist dies enttäuschend. Er fordert nun mit Blick auf die Folgen für den gesamten Berufsstand eine angemessene Übergangsfrist und im Sinne der Wahlfreiheit für die Apotheker eine Erweiterung ihrer Kompetenzen als Grundversorger.
    Über 30 Apotheken mit Defibrillator ausgerüstet

    Gesundheitsmagazin Check-Up

    mit Dr. pharm. Lorenz Schmid

    Apothekerverband lanciert Stillzonen

    Wer verschreibt, verkauft nicht

    Medikamente und Beratung rund um die Uhr
    Apotheken des Kantons Zürich erweitern Notfalldienst

    Mit der Vereinheitlichung von Notfallnummer und Hinweistafeln verbessern die Zürcher Apotheken die Beratung und den Bezug von Medikamenten in Notfällen. Über die Notfallnummer 0900 55 35 55 (Fr. 1.50/Min für Anrufe ab Festnetz) sind rund um die Uhr Beratung und Notfallmedikamente im gesamten Kantonsgebiet erhältlich, die bei Bedarf sofort mittels Pharmataxi zugestellt werden. Das Netz der Zürcher Notdienstapotheken, die 365 Tage im Jahr geöffnet sind, zählt mittlerweile elf Apotheken; Apotheken in den Städten Zürich und Winterthur sowie auf dem Land. Detaillierte Informationen finden sich in folgender Medienmitteilung:

    Gutachten Prof. Dr. oec. T. Slembeck: "Gesundheitsökonomische Analyse zu Abgabe und Verkauf kassenzulässiger Medikamente durch niedergelassene Ärzte. 

     

    Gutachten J.-M. Guinchard, Prof. D. Sprument:

    "Expertise portant sur la pertinence de la pro pharmacie octroyée aux médecins en relation avec les dispositions légales acutelles".

     
    Neues Publikationsorgan "Pulsmesser"

    Informationen und Hintergründe

    zu den Zürcher Apotheken

    Der AVKZ hat ein neues Publikationsorgan - den "Pulsmesser". Der "Pulsmesser" informiert die Zürcher Bevölkerung in regelmässigen Abständen über die Entwicklung der Zürcher Apothekerschaft. 45'000 Kunden setzen täglich auf die Dienstleistungen der 223 Apotheken. Hauptthema der 1. Ausgabe ist das Projekt Generation plus, das gemeinsam mit Partnern lanciert worden ist. Es bezweckt, Nebenwirkungen bei der gleichzeitigen

    Einnahme von mehreren Medikamenten zu eliminieren und die Anwendung der Medikamente zu verbessern. Ein weiterer Schwerpunkt der ersten Ausgabe ist die Aus- und Weiterbildung: Fünf Jahre dauert allein das Studium, um Apothekerin oder Apotheker zu werden.

    Download aktuelle Ausgabe ->

     

    Mit der „Medikamentenkarte plus“ und der dazugehörigen begleitenden Beratung optimieren die Apotheken des Kantons Zürich ihre Dienstleistungen für Menschen ab 60 Jahren. Ziel sind die Erhöhung der Einnahmequalität und die Verminderung von unerwünschten Wirkungen. Wissenschaftlich begleitet wird die neue Dienstleistung vom Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich.    Download Medienmitteilung ->     mehr zum Thema ->

    Aktuell:
    Staatsrechtsbeschwerde denkbar knapp abgelehnt

    Enttäuschender Entscheid des Bundesgerichts zur Beschwerde gegen die Medikamenten-Initiative

    "Medikamentenkarte plus" gegen Einnahmeprobleme

    und unerwünschte Wirkungen

    Neue Dienstleistungen für Menschen ab 60

    AVKZ unterstützt Beschwerde gegen

    übereilte Freigabe der SD per 1. Januar 2012

    Drei Apotheken haben beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und beim Bundesgericht Rekurs gegen den vom Zürcher Regierungsrat per 1. Januar 2012 erlaubten Medikamentenverkauf durch Ärzte (Selbstdispensation SD) in den Städten Zürich und Winterthur eingereicht. Obwohl im Verfahren nicht Partei, unterstützt der Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) dieses Vorgehen: Die nicht einmal dreimonatige Übergangsfrist ist für die anstehenden wichtigen unternehmerischen Entscheide der Apotheken viel zu kurz und gefährdet die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

    Rekurs gegen verantwortungslosen Kahlschlag