AVKZ Apothekerverband des Kantons Zürich
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  • Willkommen beim Berufsverband der Apothekerinnen und Apotheker des Kantons Zürich
    Das Bundesgericht hat heute in Lausanne in einer öffentlichen Verhandlung die vom Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) gemeinsam mit sechs weiteren Parteien eingereichte Beschwerde gegen die Medikamentenabgabe-Initiative denkbar knapp mit 2:3 Richterstimmen abgelehnt. Für den AVKZ ist dies enttäuschend. Er fordert nun mit Blick auf die Folgen für den gesamten Berufsstand eine angemessene Übergangsfrist und im Sinne der Wahlfreiheit für die Apotheker eine Erweiterung ihrer Kompetenzen als Grundversorger.
    Über 30 Apotheken mit Defibrillator ausgerüstet

    Gesundheitsmagazin Check-Up

    mit Dr. pharm. Lorenz Schmid

    Apothekerverband lanciert Stillzonen
    Medikamente und Beratung rund um die Uhr
    Apotheken des Kantons Zürich erweitern Notfalldienst

    Mit der Vereinheitlichung von Notfallnummer und Hinweistafeln verbessern die Zürcher Apotheken die Beratung und den Bezug von Medikamenten in Notfällen. Über die Notfallnummer 0900 55 35 55 (Fr. 1.50/Min für Anrufe ab Festnetz) sind rund um die Uhr Beratung und Notfallmedikamente im gesamten Kantonsgebiet erhältlich, die bei Bedarf sofort mittels Pharmataxi zugestellt werden. Das Netz der Zürcher Notdienstapotheken, die 365 Tage im Jahr geöffnet sind, zählt mittlerweile elf Apotheken; Apotheken in den Städten Zürich und Winterthur sowie auf dem Land. Detaillierte Informationen finden sich in folgender Medien-mitteilung:

     
    Neues Publikationsorgan "Pulsmesser"

    Informationen und Hintergründe

    zu den Zürcher Apotheken

    Der AVKZ hat ein neues Publikations-organ - den "Pulsmesser". Der "Puls-messer" informiert die Zürcher Bevöl-kerung in regelmässigen Abständen über die Entwicklung der Zürcher Apotheker-schaft. 45'000 Kunden setzen täglich auf die Dienstleistungen der 223 Apotheken. Hauptthema der 2. Ausgabe ist das Projekt netCare, das gemeinsam mit Partnern lanciert worden ist.

     

    Download aktuelle Ausgabe ->

    Mit der „Medikamentenkarte plus“ und der dazugehörigen begleiten-den Beratung optimieren die Apotheken des Kantons Zürich ihre Dienstleistungen für Menschen ab 60 Jahren. Ziel

    sind die Erhöhung der Einnahmequalität und die Verminderung von unerwünschten Wirkungen. Wissenschaftlich begleitet wird die neue Dienstleistung vom Zentrum für Gerontologie der Univer-sität Zürich.

    Download Medienmitteilung ->     mehr zum Thema ->

    Staatsrechtsbeschwerde denkbar knapp abgelehnt

    Enttäuschender Entscheid des Bundesgerichts zur Beschwerde gegen die Medikamenten-Initiative

    "Medikamentenkarte plus" gegen Einnahmeprobleme

    und unerwünschte Wirkungen

    Neue Dienstleistungen für Menschen ab 60

    Aktuell:
    Aktuell:

    Das Gesundheitszentrum Apotheke ist aus dem modernen Gesundheitswesen des Kantons Zürich nicht mehr wegzudenken. Apothekerinnen und Apotheker sorgen für eine sichere, kosten-günstige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und stehen der Bevölkerung als Fachpersonen für alle Gesundheits-fragen rund um die Uhr zur Verfügung.

    Als Berufsverband sorgen wir für Voraussetzungen, die es der Apothekerin und dem Apotheker ermöglichen, ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten als Medizinalpersonen zum Wohle

    des Patienten und der Allgemeinheit einzusetzen.

    netCare – neue Dienstleistung der Zürcher Apotheken ab 2. April 2012

    Am 2. April startet in 30 Apotheken des Kantons Zürich das integrierte Versorgungsmodell netCare. Es bietet Soforthilfe

    bei 14 häufigen Leiden wie Rückenschmerzen, Harnwegsinfekt, Heuschnupfen und anderen. Bei Bedarf wird für die Behandlung ein Arzt zugeschaltet. netCare ist ein gemeinsames Projekt des nationalen Dachverbands der Apothekerinnen und Apotheker, pharmaSuisse, des Schweizer Kranken- und Unfallversicherers Helsana sowie des Schweizerischen Zentrums für Telemedizin Medgate und wird vom Apothekerverband des Kantons Zürich unterstützt.

     

    Donnerstag, 24. Mai 2012

    Restaurant Uto Kulm, Uetliberg Zürich

    nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar: S10

     

    Programm:

    16.45 Uhr Frühlingsversammlung mit Impulsreferat

    19.00 Uhr Apéro mit Gästen

    19.45 Uhr Nachtessen mit Gästen

    Das Rezept – Garant für höchste

    Qualität beim Medikamentenbezug

    Am 1. Mai 2012 wird in den Städten Zürich und Winterthur

    das Medikamenten-Verkaufsverbot für Ärzte aufgehoben.

    Damit haben Zürcherinnen und Zürcher die Wahl, wo sie ihre

    Medikamente beziehen wollen, ob in der Apotheke oder beim

    Arzt, sofern dieser über die nötige Bewilligung verfügt. Dabei

    gilt es zu berücksichtigen, dass die Apothekerinnen und Apo-

    theker mit fünfjährigem Hochschulstudium und stetiger Fort-

    bildung DIE Fachleute für Medikamente sind. Zudem genügt ein

    Blick: Die Apotheken führen mit Abstand das grösste Sortiment.

    Die 220 Apotheken des Kantons Zürich sind an guter Lage jeder-

    zeit schnell erreichbar – ohne Voranmeldung und rund um die

    Uhr. Ausserhalb der Ladenöffnungszeiten hilft die Beratungs-

    und Notfallnummer 0900 55 35 55 (Fr. 1.50 / Min. ab Festnetz)

    und liefert auf Wunsch die Medikamente direkt nach Hause.

     

    Der Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) empfiehlt

    deshalb, vom gesetzlich verankerten Recht und der Wahlfreiheit

    Gebrauch zu machen, beim Arzt ein Rezept zu verlangen und die

    Medikamente in der Apotheke zu beziehen. Die Stiftung SPO

    Patientenschschutz empfiehlt dazu in ihrem Merkblatt zu den

    Rechten beim Bezug von Medikamenten: „…keine direkten

    Medikamentenabgaben durch Ihren Arzt zu akzeptieren, sondern

    ein Rezept zu verlangen.“

    Frühlingsversammlung AVKZ